Baurecht
Die Errichtung und Sanierung von Gebäuden und sonstigen Bauwerken erfolgt regelmäßig unter einer Vielzahl von Beteiligten und ist üblicherweise mit erheblichen Kosten verbunden. Die Regelung der vertraglichen Beziehung der Beteiligten untereinander von Bauherrn, über den Architekten, den Projektleiter, den Generalunternehmer bis hin zum Subunternehmer erfordert eine auf Streitvermeidung gerichtete Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung der individuellen Erfordernisse sowie der Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ereignisse während der Bauphase sowie Änderungswünsche am Bauprojekt führen zu typischen Rechtsfragen, die im Rahmen der baubegleitenden Rechtsberatung gelöst werden können. Die Abnahme des Bauwerks stellt dabei eine der zentralen Fragen dar, die Einfluss auf Ansprüche wegen Mängeln, Schadensersatz und Vertragsstrafe wegen Bauzeitüberschreitung haben. An einer Auseinandersetzung vor Gericht sind die am Bau Beteiligten nicht interessiert. Unsere Beratung zielt daher auf eine außergerichtliche Verständigung ab. Bei einem unvermeidlichen Prozess geben wir klare Handlungsempfehlungen unter Darstellung der Chancen und Risiken eines Rechtsstreits.