Einlagerung von Eizellen nicht stets umsatzsteuerpflichtig

von Anke Plener

Der Bundesfinanzgerichtshof befasste sich in seinem Urteil vom 29. Juli 2015 (IX R 23/13) Umsatzsteuerpflichtigkeit bestimmter Leistungen, die im Zusammenhang mit der reproduktionsmedizinischen Tätigkeit erbracht wurden. Die Klägerin, eine Berufsausübungsgemeinschaft führte künstliche Befruchtungen und Hormonbehandlungen durch. Die entnommenen Eizellen werden befruchtet, anschließend kryokonserviert und dann eingelagert. Vertraglich schuldete die Klägerin den Patienten die erstmalige Konservierung für zwei Jahre. Die Verträge konnten verlängert werden. Kurz vor Ablauf der erstmaligen Lagerungszeit forderte die Klägerin die Patienten auf, mitzuteilen, ob das gelagerte Material vernichtet oder die Lagerung der Eizellen für ein weiteres Jahr gegen ein bestimmtes Entgelt verlängert werden solle. Die Klägerin behandelte sämtliche Leistungen als steuerfrei i. S. des Umsatzsteuergesetzes. Nach einer Außenprüfung setzte das zuständige Finanzamt für die hier streitigen Veranlagungsjahre Umsatzsteuer fest. Die Revision des Finanzamtes hatte keinen Erfolg.

Die Leistung sei nach § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG a.F. umsatzsteuerfrei. Sie sei als Teil der Heilbehandlung anzusehen. Zwar müsse eine Heilbehandlung zunächst einen therapeutischen Zweck verfolgen. Für die Beurteilung der Lagerung als Teil der Heilbehandlung komme es indes nicht darauf an, ob es fortpflanzungswillige Partner gegeben habe, die der Klägerin gegenüber ausdrücklich einen weitergehenden vorhandenen Kinderwunsch geäußert hätten. Es komme allein darauf an, dass die Lagerleistung als in einem hinreichend engen Zusammenhang mit einer ärztlichen Heilbehandlung anzusehen sei. Dies sei vorliegend der Fall gewesen, da die Eizellen aus medizinischem Anlass gelagert worden seien. Es komme hierfür nicht darauf an, ob ein konkreter Kinderwunsch bestünde oder ob dieser einmal in Zukunft bestehen werde. Nichts anderes gelte in den Fällen, in denen Keimmaterial des Auftraggebers (Spermien) eingefroren würden.

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