Änderung der Mutterschaftsrichtlinien: qualifizierter Ultraschall

von Anke Plener

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) werden hinsichtlich des Ultraschallscreenings im Jahr 2012 Vorbereitungen treffen, um die noch nicht in Kraft getretenen Änderungen der Mutterschutzrichtlinien aus September 2010 umzusetzen.

Ab einem noch nicht festgelegten Zeitpunkt dürfen dann nur noch Gynäkologen einen sogenannten „qualifizierten Ultraschall“ im zweiten Trimenon der Schwangerschaft (13. – 28. Schwangerschaftswoche) durchführen, die einen entsprechenden Befähigungsnachweis erbracht haben. Dieser Befähigungsnachweis kann bei den KV´s im Wege einer Online-Prüfung erworben werden. Voraussichtlich müssen in 120 Minuten Fragen zu 30 Sonographie-Fällen beantwortet werden. Die Zulassung zur Prüfung, die Meldung an die KV und die Vergabe der Abrechnungsberechtigung sollen zügig und reibungslos über einen geschützten Internetzugang erfolgen (Bundesministerium für Gesundheit - Bekanntmachung [1843 A] eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinien: Strukturelle Anpassung des Ultraschallscreenings in der Schwangerenvorsorge)

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