Anspruch auf Krankenhausbehandlung durch bestimmten Arzt?

von Anke Plener

Gesetzlich versicherte Patienten haben grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Krankenhausbehandlung durch einen bestimmten Arzt, so das OLG Saarbrücken in seinem Urteil vom 11. April 2018 (Az.: 1 U 111/17). Wer nicht ausdrücklich einen Vertrag über die Behandlung durch einen ganz bestimmten Arzt (Chefarztvertrag/Wahlleistungsvereinbarung) schließe, erkläre sich grundsätzlich damit einverstanden, dass jeder Krankenhausarzt ihn behandeln dürfe.

Wolle der Patient nur von einem bestimmten Arzt behandelt bzw. operiert werden, so müsse er dies grundsätzlich eindeutig und unmissverständlich zum Ausdruck bringen. Werde die Behandlung dann durch einen anderen Arzt durchgeführt, müsse der Patient hierüber aufgeklärt werden. Anderenfalls sei der Eingriff nicht von seiner Einwilligung gedeckt. Beweisbelastet für eine solche beschränkte Einwilligung sei grundsätzlich der Patient.

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