DSGVO ist Marktverhaltensregelung im Sinne des UWG

von Anke Plener

LG Darmstadt erließ durch Beschluss vom 11. Juli 2018 (Az.: 23 O 129/15) unter Rückgriff auf die neuen Vorschriften der DSGVO eine einstweilige Verfügung, die auf das Unterlassen von unzulässiger Werbung durch eine Wettbewerberin gerichtet ist. Es stellte einen Verstoß gegen Datenschutzrecht durch die unberechtigte Verwendung personenbezogener Kundendaten zu Werbezwecken und einen daraus resultierenden Anspruch der Antragstellerin auf Unterlassung gemäß §§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, 3, 3a UWG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 lit. b), Art. 6 Abs. 1 und Abs. 4 DSGVO fest. Folglich ging das Gericht davon aus, die DSGVO beinhalte Marktverhaltensregelungen und entfalte somit auch über das Wettbewerbsrecht Wirkung.

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