Entschädigung bei Gewaltkriminalität (Sozialversicherungsrecht: Opferentschädigung)

von Anke Plener

Opfer von Gewaltkriminalität können auf Antrag Leistungen vom Staat erhalten. Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) 1976 eine Einstandspflicht des Staates gesehen, wenn er dem Bürger keinen wirksamen Schutz vor kriminellen Handlungen gegen Leib und Leben hat geben können. Die Geschädigten sollen von der Allgemeinheit in einem solchen Umfang schadlos gehalten werden, dass ein soziales Absinken des Betroffenen, seiner Familie und der Hinterbliebenen vermieden wird.  Liegen die Voraussetzungen nach dem OEG vor, können unter Umständen folgende Leistungen beansprucht werden:

  • Heilbehandlung
  • einkommensunabhängige Rentenleistung auf Grund bleibender Schädigungsfolgen
  • einkommensabhängige Leistungen als Lohnersatzfunktion

    bei Versterben des Geschädigten eventuell:

  • Hinterbliebenenversorgung
  • Sterbe- und Bestattungsgeld.

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