Haftung wegen „Samenraubes“

von Anke Plener

Zwei Frauenärzte wurden 5 Jahre nach einer künstlichen Befruchtung verurteilt, für im November 2007 geborene Zwillinge Unterhalt bis zum deren 18. Lebensjahr zu zahlen. Sie hatten eingefrorenes Sperma des früheren Lebensgefährten der Kindesmutter benutzt, das längst hätte vernichtet werden müssen. Sie verzichteten beim Eingriff außerdem auf die Anwesenheit des werdenden Vaters (LG Dortmund am 19.04.2012 – 4 O 320/10; noch nicht rechtskräftig).

Zurück