Keine Patienten-Zwangszuweisung durch Kassenärztliche Vereinigungen

von Anke Plener

Das Thüringer Landessozialgericht entschied mit Urteil vom 06. Juni 2018 (Az.: L 11 KA 1312/17), dass die KV Thüringen Ärzten keine Patienten zwangszuweisen dürfe. Die KV wies einem Augenarzt im Jahr 2014 Patienten zur Behandlung zu, die zuvor vergeblich versucht hatten, in dieser oder einer anderen Praxis einen Termin zu erhalten. Gegen die Zwangszuweisung klagte der Arzt erfolgreich.

Nach Auffassung des LSG könne der Praxisinhaber durch die KV nicht zur Duldung der Zuweisung von Patienten an seine angestellte Ärztin verpflichtet werden. Für die Zuweisung fehle es generell an einer Rechtsgrundlage; eine solche sei weder in der KV-Satzung noch im SGB V zu finden.  

Das LSG ließ de Revision zum BSG wurde nicht zu.

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