Krankengeld trotz verspäteter Vorlage der AU-Bescheinigung

von Anke Plener

Das SG Detmoldt entschied mit Urteil vom 15. November 2017, dass einem Patienten auch dann Karnkengeld zu zahlen ist, wenn der Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht dem Patienten aushändigt, sondern diese mit dafür von der Karankenkasse zur Verfügung gestellten Freiumschlägen direkt an die Kasse weiterleitet.

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