Krankenhausplanung: Künftig auch Sicherstellungszuschläge für Geburtshilfe

von Anke Plener

Die Geburtshilfe zählt im Sinne der Sicherstellungs-Regelungen zukünftig zu den basisversorgungsrelevanten Leistungen eines Krankenhauses. Der G-BA beschloss am 19. April 2018 die entsprechende Ergänzung. Damit können künftig auch Sicherstellungszuschläge für die Vorhaltung einer Fachabteilung für Geburtshilfe oder Gynäkologie und Geburtshilfe vereinbart werden. Zuschlagsfähig ist in diesem Fall dann zudem die Vorhaltung einer Fachabteilung Kinder- und Jugendmedizin. Bisher war die Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen nur für eine Fachabteilung Innere Medizin und eine chirurgische Fachabteilung, die zur Versorgung von Notfällen der Grund- und Regelversorgung geeignet sind, möglich. Die Änderungen traten am 23. Mai 2018 in Kraft und können von den Vertragspartnern ab dem 01.01.2019 angewendet werden.

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