Urlaubsabgeltung nicht auf Mindesturlaub beschränkt

von Anke Plener

Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist nicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub i.S. von §§ 1, 3 BUrlG beschränkt, urteilte das Bundesarbeitsgericht am 22.10.2009 (Az.: 8 AZR 865/08). Vielmehr umfasst er den gesamten Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers, der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nicht erfüllt ist. Sind - wie in dem vom BAG entschiedenen Fall - für den über den Mindesturlaub hinausgehenden einzelvertraglichen Urlaubsanspruch keine besonderen Vereinbarungen getroffen, besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 Abs. 4 BUrlG ein Abgeltungsanspruch für den Gesamturlaub. Die Voraussetzungen von § 7 Abs. 4 BUrlG sind erfüllt, wenn der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann.

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