Versandapotheken dürfen Widerrufsrecht von Verbrauchern nicht generell ausschließen

von Anke Plener

Das OLG Karlsruhe entscheid mit Urteil vom 9. Februar 2018 (Az.: 4 U 87/17), dass Versandapotheken das Widerrufsrecht bei der Bestellung verschreibungspflichtiger Medikamente nicht generell ausschließen dürfen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen die Online-Apotheke Apovia geklagte. Das OLG untersagte dem Betreiber außerdem, eine gebührenpflichtige Telefonnummer für die Kundenberatung anzugeben.

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