Zur Überwachung eines Anfängers bei Herzkatheteruntersuchung

von Anke Plener

Das OLG Köln entschied mit Urteil vom 9. Januar 2019 (Az.: 5 U 25/18), dass die Überwachung einer Ärztin in Weiterbildung bei der selbständigen Durchführung einer Herzkatheteruntersuchung ausreichend gewährleistet ist, wenn sie durch einen Oberarzt erfolgt, der dem Geschehen von einem angrenzenden Monitorraum aus folgt.

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