Keine Pflicht des Krankenhauses zur Herausgabe interner Unterlagen
Mit seinem Urteil vom 16.08.2017 (7 U 202/16) entschied das OLG Karlsruhe zu Gunsten des beklagten Krankenhauses. Es sei nicht zur Herausgabe interner Unterlagen verpflichtet. Die Klägerin litt unter Morbus Crohn. Nachdem es infolge einer Darmoperation zu erheblichen Komplikationen mit der
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Amtshaftung der KV Thüringen – Haftung der KV für Fehler des Notarztes im Rettungsdienst
Mit seinem Urteil vom 12. Januar 2017 (III ZR 312/16) entschied der BGH die Rechtsfrage der Passivlegitimation des am öffentlich rechtlichen Rettungsdienst teilnehmenden Notarztes. In der Sache selbst nahm die Klägerin, eine Krankenkasse, den beim beklagten Landkreis eingesetzten Notarzt wegen
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