Gesundheitsrecht

Leistungserbringer

Sie gehören zur öffentlichen Hand, sind Leistungserbringer oder Dienstleister auf dem Gesundheitsmarkt oder eine gemeinnützige Organisation? Wir vertreten Sie gegenüber Ihren Vertragspartnern und Leistungsempfängern, insbesondere dann, wenn Sie Krankenhausträger, Träger einer Pflegeeinrichtung, einer Kinder und Jugendhilfeeinrichtung, eines Rettungsdienstes oder sonstiger Heil- und Hilfsmittelerbringer sind. Oder Sie sind Arzt, Psychotherapeut, Physiotherapeut, Ergotherapeut oder Logopäde. Besondere Erfahrung haben wir mit Problemen, die im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis sowie im sozialrechtlichen Vergaberecht auftreten.

Versicherte

Ihre private Krankenkasse will die Kosten für eine medizinische Maßnahme nicht übernehmen? Die Gesetzliche Krankenversicherung verweigert die Kostenübernahme für eine Leistung oder hält die Frist für die Entscheidung darüber nicht ein? Der Grad Ihrer Behinderung wird nicht oder zu niedrig festgestellt? Die Berufsgenossenschaft erkennt Ihren Arbeitsunfall nicht an und will weder Verletztengeld noch Verletztenrente zahlen? Die Deutsche Rentenversicherung gewährt Ihnen keine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit? Wir vertreten Sie.