Der Patient als Gewaltopfer (Medizinrecht/Sozialversicherungsrecht)
Auch der Patient kann zum Gewaltopfer werden, entschied das BSG am 29.04.2010 (Az.: B 9 VG 1/09 R). Eine Patientin beantragte eine Gewaltopferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Die Gegenseite wandte ein, ärztliche Kunstfehler würden nicht vom OEG erfasst. Das BSG
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Wahlleistungsvereinbarung und Aufklärung im Krankenhaus
Wer krank wird, ist in der Symphonie des Lebens aus dem Takt gekommen (Carl Ludwig Schleich, 1859 – 1922, Arzt und Erfinder der Anästhesie). Um das Orchester wieder zum Klingen zu bringen, lässt sich mit zunehmenden Alter eine Operation und ein damit verbundener Krankenhausaufenthalt oft nicht
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Missverständliche Aufklärungsformulare haben keinen Beweiswert (Medizinrecht: ärztliche Aufklärung)
Nach den prozessualen Grundsätzen des Arzthaftungsrechtes geht von einem unterzeichneten Aufklärungsformular die Vermutung aus, dass mit dem Patienten ein mündliches Aufklärungsgespräch geführt wurde und es all diejenigen Umstände zum Gegenstand hatte, die in dem Aufklärungsformular erwähnt
Beweislastumkehr bei einfachem Befunderhebungsfehler (Medizinrecht: Arzthaftung)
Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei einem behaupteten Behandlungsfehler scheitert oftmals daran, dass der Nachweis des Ursachenzusammenhanges zwischen Behandlungsfehler und dem tatsächlich eingetretenen Gesundheitsschaden nicht gelingt.
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Inhaltliche Anforderung an ärztliche Honorarvereinbarung mit dem gesetzlich versichertem Patienten (Medizinrecht: Behandlungsvertrag)
Eine Vergütungsvereinbarung mit einem gesetzlich Versicherten ist nur dann wirksam, wenn dieser vor der Behandlung ausdrücklich verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden und dies dem Arzt schriftlich bestätigt.
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