Schriftlicher Patientenvorbehalt gegenüber einzelnen Risiken auf Einwilligungsbogen (Medizinrecht: ärztliche Aufklärung)
Unterzeichnet der Patient vor Durchführung eines medizinischen Eingriffs einen Aufklärungs- und Einwilligungsbogen, so ist dies regelmäßig ein Indiz dafür, dass überhaupt ein Aufklärungsgespräch stattgefunden hat und die dort aufgeführten Risiken thematisiert wurden.
Beteiligung eines Stationspflegers am Aufklärungsgespräch (Medizinrecht: ärztliche Aufklärung)
Grundlage für eine selbstbestimmte Entscheidung des Patienten über seine Einwilligung in einen ärztlichen Eingriff ist nach ständiger Rechtsprechung regelmäßig allein das vertrauensvolle Gespräch zwischen Patient und Arzt. Das hat das OLG Brandenburg in einer Entscheidung vom 04.11.2010 (Az.: 12 U
Einwilligung in ärztlichen Eingriff nur für bestimmten Arzt (Medizinrecht: ärztliche Aufklärung)
Möchte ein Patient abweichend von den Grundsätzen des einheitlichen Krankenhausvertrages seine Einwilligung in einen ärztlichen Eingriff auf einen speziellen Arzt beschränken, muss er seinen entsprechenden Willen eindeutig zum Ausdruck bringen, urteilte der BGH am 11.05.2010 (Az.: VI ZR 252/08).
Der BGH stärkt den Patientenwillen (Medizinrecht: Medizinstrafrecht)
Der BGH hat in einer Grundsatzentscheidung vom 25.06.2010 (Az.: 2 StR 454/09) die Rechte von Patienten auf Umsetzung ihres Willens gestärkt. Der aktive Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen (im entschiedenen Fall das Durchschneiden eines Schlauches) ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr
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